Hier geht es um die rechtliche Beratung, Begleitung und ggf. gerichtliche Vertretung von Unternehmern bei Aufnahme ihrer Tätigkeit (Gründung), dem Verbleib am Markt sowie Strategien gegen den behördlichen Ausschluss vom Markt. Eingeschlossen sind hier neben wirtschaftsverfassungsrechtlichen Grundsätzen vor allem das Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Wirtschaftsvertragsrecht und das Wirtschaftshaftungsrecht.