Hier geht es um die rechtliche Beratung, Begleitung und ggf. gerichtliche Vertretung von Unternehmern bei Aufnahme ihrer Tätigkeit (Gründung), dem Verbleib am Markt sowie Strategien gegen den behördlichen Aus­schluss vom Markt. Eingeschlossen sind hier neben wirtschafts­verfassungsrechtlichen Grundsätzen vor allem das Wirtschafts­verwaltungsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Wirtschaftsvertragsrecht und das Wirtschaftshaftungsrecht.