Das wichtigste freiwillige rechtliche Gestaltungsmittel ist der Vertrag in seinen vielfältigen Erscheinungsformen ob als Verbrauchervertrag, Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Leasingvertrag, Kreditvertrag, Bauvertrag oder als Grundstückskaufvertrag mit Auflassung. Wichtig ist, bereits vor Abschluss eines Vertrages die rechtlichen Konsequenzen inclusive Möglichkeiten seiner Rückabwicklung fachkundig erläutert zu bekommen, wozu die Kanzlei aufgrund langjähriger Erfahrungen in Wissenschaft und Praxis solide Voraussetzungen bietet.