Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie RA Prof. Dr. Vock in sämt­lichen Fragen im Straßenverkehrsrecht rechtlich beraten und ggf. vor Gericht verteidigen bzw. vertreten, ob im Verkehrsstrafrecht/-bußgeld­recht (z.B. Einspruch gegen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid), im Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Fahrerlaubnisrecht), beim Verkehrs­vertragsrecht (z.B. Autokaufvertragsrecht) oder beim Verkehrs­haftungsrecht (z.B. bei der Geltendmachung von Sach- und/oder Personenschäden).

Zudem erfolgt aber auch die juristische Beratung zu anderen Gebieten des Verkehrsrechts, wie z.B. Straßenrecht (Planungsrecht sowie Straßenausbaubeitragsrecht) oder Telekommunikationsrecht.

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung haben Sie das freie Rechtsanwaltswahlrecht.