Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie RA Prof. Dr. Vock in sämtlichen
Fragen im Straßenverkehrsrecht rechtlich beraten und ggf. vor Gericht verteidigen
bzw. vertreten, ob im Verkehrsstrafrecht/-bußgeldrecht (z.B. Einspruch gegen
Strafbefehl oder Bußgeldbescheid), im Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Fahrerlaubnisrecht),
beim Verkehrsvertragsrecht (z.B. Autokaufvertragsrecht) oder beim Verkehrshaftungsrecht
(z.B. bei der Geltendmachung von Sach- und/oder Personenschäden).
Zudem erfolgt aber auch die juristische Beratung zu anderen Gebieten des Verkehrsrechts,
wie z.B. Straßenrecht (Planungsrecht sowie Straßenausbaubeitragsrecht)
oder Telekommunikationsrecht.
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung haben Sie das freie Rechtsanwaltswahlrecht.