Im Arbeitsrecht fehlt eine entsprechende gesetzliche Regelung zum Vertragsrecht. Daher ist die arbeitsrechtliche Beratung und Betreuung immer an der aktuellen Rechtsprechung insbesondere des Bundes­arbeitsgerichts sowie auch des Europäischen Gerichtshofes zu messen. Die Kanzlei stellt sich diesen hohen Ansprüchen, was auch anhand der von RA Prof. Dr. Vock verfassten Studienbriefe zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht unter Beweis gestellt wird (siehe Veröffent­lichungsliste).